M II: Pressemitteilung zum Klageverfahren der DJK Waldbüttelbrunn
Die DJK Waldbüttelbrunn hat in der 3. Instanz erfolgreich vor dem Sportgericht des Deutschen Handballbundes (DHB) gegen den Bayerischen Handballverband (BHV) geklagt. Grund für die Klage war der ungerechtfertigte Abzug von 12 Punkten der 2. Herrenmannschaft in der Bezirksoberliga (BOL). Damit belegt die DJK Waldbüttelbrunn in der Abschlusstabelle nun wieder den zweiten Tabellenplatz. Mit ihrer Klage wollte die DJK Waldbüttelbrunn den Aufstieg der 2. Herrenmannschaft in die Landesliga erreichen. Ausführliche Nachfragen beim Tabellenersten, dem TSV Lohr, hatten zuvor ergeben, dass deren Mannschaft ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen will. Nun verweigert der BHV dennoch den Aufstieg. Hierfür bringt der BHV völlig überraschend und nach Abschluss des Klageverfahrens erstmals das Argument vor, der TSV Lohr habe bereits durch eine schriftliche Mitteilung des damaligen Abteilungsleiters Sieß vom 17. April 2023 das Aufstiegsrecht wahrgenommen. Die DJK Waldbüttelbrunn hat nach ausführlicher Beratung entschieden, nicht weiter gerichtlich dagegen vorzugehen, da der Saisonbeginn unmittelbar bevorsteht. Leider ist durch diesen Vorgang viel Unruhe entstanden, was die DJK Waldbüttelbrunn bedauert. Sie wäre vermeidbar gewesen, hätte der BHV oder der damalige Abteilungsleiter des TSV Lohr von Anfang an darüber informiert, dassder TSV Lohr sein Aufstiegsrecht schon am 17. April 2023 wahrgenommen hat. Zusammenfassend hält die DJK Waldbüttelbrunn Folgendes fest:
1.Durch den versehentlichen Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers in sieben Spielen der 2. Herrenmannschaft hat die DJK Waldbüttelbrunn einen sehr bedauernswerten Fehler gemacht, für den sie sich abermals in aller Form bei allen anderen Vereinender Bezirksoberliga entschuldigen möchte. Ein sportlicher Vorteil ist durch den Einsatz des Spielers jedoch augenscheinlich nicht entstanden.
2.Die Spieler und die Verantwortlichen der DJK Waldbüttelbrunn wurden lange im Glauben gelassen, es gebe keinerlei Probleme. Der §7 der DHB-Rechtsordnung existiert offensichtlich genau aus dem Grund, plötzliche Punktabzüge in geballter Form zum Saisonende zuvermeiden.
3.Die 2. Mannschaft der DJK Waldbüttelbrunn hat sich um den Lohn ihres Einsatzes gebracht gesehen und sich für die Klage ausgesprochen. Die Verantwortung für die Klage haben die Leitung der DJK Waldbüttelbrunn und die Mannschaftsverantwortlichen übernommen. Dabei haben die Verantwortlichen im Interesse ihrer Mitglieder gehandelt.
4.Die DJK Waldbüttelbrunn hätte gerne eine sportliche Lösung gesehen, die für keine andere Mannschaft negative Konsequenzen gehabt hätte. Deswegen hat sie sie sich beim BHV für eine Aufnahme sowohl der DJK Waldbüttelbrunn als auch desSV Michelfeld in die Landesliga eingesetzt.
5.Rahmenbedingung für die Klage durch alle Instanzen war die Erkenntnis, dass der TSV Lohr sein Aufstiegsrecht nicht wahrnimmt. Hätte der BHV von Anfang an auf das (angebliche) Schreiben des TSV Lohr vom 17. April 2023 hingewiesen, hätte die DJK Waldbüttelbrunn mangels hinreichender Erfolgsaussichten die Klage nicht durchgeführt.
6.Der ehemalige Abteilungsleiter des TSV Lohr, Klaus Sieß, wusste von seiner eigenen Bekundung zum Aufstiegswillen des TSV Lohr 2 und hätte hierüber insbesondere in seiner Rolle als Bezirksvorsitzender des Bezirks Unterfranken und somit unmittelbar am Verfahren Beteiligter frühzeitig Klarheit schaffen können, was die Klage und somit die entstandenen Probleme und Schwierigkeiten verhindert hätte.
Leider hat das Verfahren trotz des Erfolgs vor dem Bundesgericht des DHB nicht zum Aufstieg der 2. Herrenmannschaft geführt und zudem zu viel Wirbel und Ärger bei den weiteren betroffenen Vereinen geführt. Wir bedauern das sehr, bitten aber auch um Verständnis für unsere Situation, in der uns vom DHB-Sportgericht bestätigt ungerechtfertigt Punkte abgezogen worden sind. Wir hoffen dennoch auf eine versöhnliche neue Saison in der BOL und freuen uns auf die Partien gegen alle anderen Vereine.
Der DJK Waldbüttelbrunn ist es wichtig, zusätzlich die folgenden Einzelheiten und Details zu erläutern: Die sportliche Leitung sowie die Verantwortlichen der 1. Herrenmannschaft und der 2. Herrenmannschaft der DJK Waldbüttelbrunn haben eine komplizierte Regelung zum parallelen Einsatz von Spielern in der 1. Herrenmannschaft in der dritten Liga des DHB und in der 2. Herrenmannschaft in der BOL falsch ausgelegt. Sie haben auch nicht beim BHV hinsichtlich der Interpretation dieser Regelung nachgefragt.
Die DJK Waldbüttelbrunn steht zu ihrem Fehler, aufgrund dieser Regelung in insgesamt sieben Spielen der 2. Herrenmannschaft einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler eingesetzt zu haben. Fünf dieser Spiele wurden gewonnen, zwei verloren. In den fünf gewonnenen Spielen hat der betroffene Spieler (Links Außen) insgesamt 9 Tore erzielt (1,8 Tore im Schnitt pro Spiel). Es ist aufgrund der deutlichen Tordifferenzen in diesen Spielen sehr wahrscheinlich, dass auch ohne diese Tore alle diese Spiele gewonnen worden wären. Dies rechtfertigt nicht den Regelverstoß, verdeutlicht aber die geringe sportliche Bedeutung des Vergehens. In der dritten Liga erzielte der Spieler insgesamt drei Saisontore, allesamt in einem einzigen Spiel. Während die Verantwortlichen der DJK Waldbüttelbrunn noch im guten Glauben waren, dass ihr Spieler teilnahmeberechtigt ist, entstanden bei der Staffelleitung und bei zumindest einem anderen Verein diesbezüglich Zweifel. Bereits Ende Februar 2023 sprach der Staffelleiter den Sportvorstand der DJK Waldbüttelbrunn auf diese Problematik an, teilte aber mit, er werde so lange nicht aktiv, wie sich kein Verein beschwere. Die DJK überprüfte daraufhin noch einmal die Regelung und setzte den Spieler danach nur noch regelkonform ein. Damit wurden vor allem die Spieler, aber auch die Verantwortlichen der DJK Waldbüttelbrunn lange im guten Glauben gelassen, dass sie weiterhin um den Aufstieg mitspielen. Die HSG Mainfranken hat erst am 19. April 2023 Einspruch beim Bezirkssportgericht wegen des Einsatzes des betroffenen Spielers im Spiel am 19. November 2022 eingelegt, als sie in Abstiegsnot geriet und demzufolge wohl auf zwei zusätzliche Punkte aus dem verlorenen Spiel gegen die DJK Waldbüttelbrunn am 19. November 2022 spekulierte. Ihre Beschwerde vom 19. April 2023 wies das Bezirkssportgericht zwar als unzulässig zurück, beauftragte aber den Staffelleiter mit einer Überprüfung. Eine Rechtsgrundlage für einen solchen Prüfauftrag des Gerichts besteht jedoch nicht und auch das Bezirkssportgericht hat in seiner Entscheidung keine solche benannt. Der Staffelleiter informierte daraufhin die Verantwortlichen der DJK Waldbüttelbrunn in einem Gespräch am 24. April 2023 von diesem Auftrag. Anschließend erließ er anhand einer vom BHV in nuliga vorgegebenen Vorlage acht Bescheide, deren Inhalt für die DJK Waldbüttelbrunn nicht nachvollziehbar war. Insbesondere blieb anhand dieser Bescheide unklar, ob mit ihnen nur Geldstrafen ausgesprochen werden sollten oder auch Punkte abgezogen werden sollten, zumal zwei der betroffenen Spiele ohnehin verloren gegangen waren und es keine Punkte gab, die man hätte abziehen können. Zudem wurde nicht erläutert, welche Einsätze des betroffenen Spielers in der 1. Herrenmannschaft konkret zur jeweils fehlenden Teilnahmeberechtigung im betroffenen Spiel der 2. Herrenmannschaft geführt hatten. Parallel hierzu zog der Staffelleiter in der in nuliga ausgewiesenen Tabelle der DJK Waldbüttelbrunn 12 Punkte ab. Damit stand die DJK Waldbüttelbrunn in der Abschlusstabelle nicht mehr auf dem zweiten, sondern auf dem achten Tabellenplatz. Auf dem ersten Tabellenplatz stand hierdurch nun nicht mehr der TSV Lohr, sondern der SV Michelfeld. Als Absteiger galt nun nicht mehr die TG Höchberg, sondern der TSV Mellrichstadt. Die DJK Waldbüttelbrunn fühlte sich in erster Linie deswegen nicht gerecht behandelt, da gemäß §7 der DHB-Rechtsordnung Punktabzüge aufgrund von nicht teilnahmeberechtigten Spielern innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Staffelleiters erfolgen müssen. Diese Regel existiert augenscheinlich mit dem Hintergrund, schnell Rechtssicherheit zu schaffen und Punktabzüge in geballter Form am Saisonende zu vermeiden, um den tabellarischen Ausgang der Liga nicht dem Zufall zu überlassen. Die Tabellenwertung unter Beachtung der Punktabzüge war maßgeblich davon beeinflusst, gegen welches Team der betreffende Spieler zufälligerweise zum Einsatz kam und gegen welches nicht. Eine faire sportliche Wertung der gesamten Liga war somit nicht mehr gegeben. Wären derDJK Waldbüttelbrunn 2 gemäß §7 DHB-RO innerhalb von zwei Wochen nach Einsatz des Spielers die betreffenden Punkte abgezogen worden, wäre der durch Unkenntnis entstandene Fehler, den nicht teilnahmeberechtigen Spieler einzusetzen, selbstverständlich nicht wiederholt worden. Der Endstand der gesamten Tabelle wäre somit ein anderer gewesen. Zudem war die DJK Waldbüttelbrunn ratlos, was genau mit den acht Bescheiden geregelt werden sollte. Daraufhin bildete die DJK Waldbüttelbrunn eine Steuerungsgruppe, die den rechtlichen Rat des auf das Handballrecht spezialisierten Rechtsanwalts Helge-Olaf Käding aus Minden einholte. Zudem erkundigte sie sich mehrfach und ausführlich auf verschiedenen Ebenen bei Vertretern des TSV Lohr, ob dieser sein Aufstiegsrecht bereits wahrgenommen habe oder ob er ein eventuelles Aufstiegsrecht noch wahrnehmen wolle. Nie wurde der DJK Waldbüttelbrunn kommuniziert, der TSV Lohr habe sein Aufstiegsrecht bereits wahrgenommen; vielmehr wolle man auf jeden Fall in der neuen Saison BOL spielen. Der damalige Abteilungsleiter des TSV Lohr, Klaus Sieß, meldete sich jedoch trotz mehrfacher schriftlicher Anfragen gar nicht. Auch die Versuche, telefonisch Kontakt aufzunehmen, scheiterten. Aufgrund dieser Situation entschied sich die Steuerungsgruppe einvernehmlich für eine Klage. Dabei wurde sie von Rechtsanwalt Käding darauf hingewiesen, dass eine solche Klage gute Erfolgsaussichten habe, dass es in solchen Fällen erfahrungsgemäß allerdings oftmals hilfreich sei, wenn ein außerhalb des Verbandes (des BHV) stehendes und mit Juristen besetztes Gericht mit der Sache befasst werde. Damit war für die DJK Waldbüttelbrunn klar, dass der Rechtsstreit möglicherweise über drei Instanzen bis zum Bundesgericht des DHB geführt werden muss. Das Bezirkssportgericht benötigte für sein klageabweisendes Urteil drei Wochen, das Verbandsportgericht für die Berufungsentscheidung sechs Wochen. Hierbei stellte das Verbandssportgericht übrigens fest, dass der betroffene Spieler in einem der acht betroffenen Spiele entgegen dem ursprünglichen Punktabzug doch teilnahmeberechtigt war; hinsichtlich der weiteren sieben Spiele wies es die Berufung zurück. Die jeweiligen Urteilsbegründungen waren leider rechtlich nicht einmal ansatzweise nachzuvollziehen. In beiden Verfahren nahm der BHV als Beklagter keinerlei Stellung. Dies ist ungewöhnlich und lässt vermuten, dass der BHV den Rechtsstreit zunächst nicht ernst genommen hat. Insbesondere wies der BHV NICHT auf das vom TSV Lohr bereits am 17. April 2023 irreversibel wahrgenommene Aufstiegsrecht hin. Hätte er dies getan, hätte die DJK Waldbüttelbrunn ihre Klage selbstverständlich nicht weiterverfolgt. Erst im Revisionsverfahren vor dem Bundesgericht des DHB äußerte sich der BHV erstmals überhaupt und wies dabei pauschal und ohne Einzelheiten zu nennen auf ein angeblich vorliegendes Schreiben des TSV Lohr hin, aufsteigen zu wollen. Dies war für das Bundesgericht nicht einmal ansatzweise ausreichend, um die sportliche Relevanz des Verfahrens zu verneinen und die Klage ohne Urteil einzustellen. Stattdessen gab es der Revision statt, hob die Bescheide des Staffelleiters auf und ordnete an, die betroffenen Spiele wie ausgetragen zu werten. Grund hierfür war schon die Tatsache, dass der Inhalt der Bescheide nicht verständlich war und die Bescheide damit zu unbestimmt waren. Mit der Argumentation zu § 7 der Rechtsordnung des DHB musste sich das Gericht damit nicht mehr beschäftigen. Sofort nach Erlass des Urteils gab der TSV Lohr an, auf sein –nun mehr tatsächlich existentes –Aufstiegsrecht zu verzichten. Statt nun den Tabellenzweiten, die DJK Waldbüttelbrunn, in die Landesliga aufzunehmen, argumentierte der BHV damit, der TSV Lohr habe sein Aufstiegsrecht bereits wahrgenommen. Auch zu diesem Zeitpunkt war von einem Schreiben vom 17. April 2023 nicht die Rede. Der Staffelleiter korrigierte die Abschlusstabelle der BOL erneut nach den Vorgaben des Bundesgerichts. Damit galt der SV Michelfeld nicht mehr als Aufsteiger, sondern der TSV Lohr. Anstelle des TSV Mellrichstadt stand nun die TG Höchberg auf dem Abstiegsplatz. Der dadurch bei den betroffenen Vereinen hervorgerufene Ärger ist sehr verständlich. An dieser Stelle muss betont werden, dass die Gespräche mit dem Staffelleiter Reinhard Sachse stets konstruktiv und respektvoll waren. Der Staffelleiter hat allem Anschein nach ausschließlich nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und wollte sichtlich weder der DJK Waldbüttelbrunn noch anderen Teams in der Liga Schaden in jedweder Form zufügen. Da die DJK Waldbüttelbrunn das Handeln des BHV noch immer nicht nachvollziehen konnte, stellte sie am 31. August 2023 einen Antrag an den BHV, sowohl die DJK Waldbüttelbrunn als auch den SV Michelfeld in die Landesliga aufzunehmen. Dies wurde mit rechtlichen und sportlichen Argumenten begründet. Diesen Antrag hat der BHV am 5. September 2023 abgelehnt und hierbei zum allerersten Mal auf die (angebliche) schriftliche Erklärung des TSV Lohr vom 17. April 2023 hingewiesen. Allerdings hat der BHV dieses Schreiben seiner Entscheidung nicht beigefügt. Das Argument im Urteil des Bundesgerichts des DHB, wonach bis zum Beginn der neuen Meisterschaftssaison durchaus die Möglichkeit besteht, dass der allein aufstiegsberechtige Erstplatzierte (der TSV Lohr) sein Aufstiegsrecht nicht wahrnimmt und für diesen Fall die Mannschaft des Revisionsführers (der DJK Waldbüttelbrunn) zum Zug kommt, ignorierte der BHV vollständig. Nach reiflicher Überlegung hat die DJK Waldbüttelbrunn sich dagegen entschieden, mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Würzburg dieses vom Bundesgericht des DHB für möglich gehaltene Aufstiegsrecht geltend zu machen. Denn würde ein solches Verfahren gewonnen werden, wären die Folgen für den unmittelbar bevorstehenden Saisonbeginn sowohl für die BOL als auch für die Landesliga unabsehbar.
Waldbüttelbrunn, 10. September 2023